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   OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21   

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OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21 (https://dejure.org/2022,5881)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09.02.2022 - 1 Ws 284/21 (https://dejure.org/2022,5881)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 09. Februar 2022 - 1 Ws 284/21 (https://dejure.org/2022,5881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 StGB; § 67d Abs. 2 StGB; § 67d Abs. 6 S. 1 Hs. 2 und S. 2-3 StGB; § 454b Abs. 2 StPO; § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG; § 473 Abs. 1 StPO
    Mehrfach angeordnete Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus; Fristberechnung bei Dauer des Vollzugs; Berücksichtigung weiterer Unterbringungsdauer bei Prüfung der Verhältnismäßigkeit; Vorgaben bei Anordnung mehrerer Maßregeln nach § 63 StGB; Zeitpunkt für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 121 Abs. 2 Nr. 3 ; StPO § 473 Abs. 1
    Mehrfach angeordnete Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus; Fristberechnung bei Dauer des Vollzugs; Berücksichtigung weiterer Unterbringungsdauer bei Prüfung der Verhältnismäßigkeit; Vorgaben bei Anordnung mehrerer Maßregeln nach § 63 StGB ; Zeitpunkt für ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Führungsaufsicht - nach Vollstreckung mehrerer Maßregeln

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung mehrere Maßregeln - und ihre Vollstreckung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und der Maßstab für die Fortdauerentscheidung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21
    Die zu fordernde Prognosewahrscheinlichkeit hängt einerseits von dem Gewicht der bei erneuter Straffälligkeit gefährdeten Rechtsgüter ab (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, 2 BvR 1150/80, juris, Rn. 41; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28. Dezember 2016, 1 Ws 305/16, juris, Rn. 23).

    Weil der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz integrativ aber auch bei der Prüfung der Aussetzungsreife zu berücksichtigen ist (BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12, juris, Rn. 43), ist die Fortsetzung des Vollzugs andererseits umso strenger zu prüfen, je länger die Unterbringung bereits andauert (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, a. a. O., Rn. 43 und Beschluss vom 6. April 1995, 2 BvR 1087/94, juris, Rn. 20).

  • OLG Braunschweig, 20.01.2015 - 1 Ws 379/14

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unabhängig von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21
    Hierzu müsste mit Sicherheit festgestellt werden, dass der bei den Anlasstaten bestehende Defektzustand und/oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten weggefallen ist, wobei Zweifel zu Lasten des Untergebrachten gehen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Januar 2015, 1 Ws 379/14, juris, Rn. 16; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 67d, Rn. 24).

    Der weitere Vollzug einer Maßregel ist zur Bewährung auszusetzen, wenn von dem Untergebrachten außerhalb des Maßregelvollzuges keine störungsbedingten erheblichen rechtswidrigen Taten mehr zu erwarten sind (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. Juni 2012, 1 Ws 179/12, juris, Rn. 16; Beschluss vom 20. Januar 2015, 1 Ws 379/14, juris, Rn. 30).

  • OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 198/17

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab; Schwere

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21
    Dies ergibt sich in systematischer Hinsicht aus dem Verweis in § 67 d Abs. 6 S. 3 StGB auf § 67 d Abs. 3 StGB, dessen Formulierung wiederum der des § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB entspricht, insbesondere aber aus dem gesetzgeberischen Willen (BT-Drucksache 18/7244, S. 33; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Oktober 2018, III-3 Ws 368/18, juris, Rn. 23; OLG Hamm, Beschluss vom 5. September 2017, III-3 Ws 198/17, juris, Rn. 21).

    Zwar besteht nach den Ausführungen des Sachverständigen weiter die Gefahr, dass der Beschwerdeführer aufgrund des bei ihm nach wie vor vorliegenden Sadomasochismus zukünftig Taten wie die Anlassdelikte, bei denen es sich um äußerst schwere Sexual- und Gewaltstraftaten handelte, begeht; jedoch kann die für die Negativprognose erforderliche höhere Wahrscheinlichkeit (vgl. zu diesem Maßstab: OLG Hamm, Beschluss vom 2. Oktober 2018, III-3 Ws 368/18, juris, Rn. 23 und 26; OLG Hamm, Beschluss vom 5. September 2017, III-3 Ws 198/17, juris, Rn. 22; KG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2016, 5 Ws 116/16, juris, Rn. 21; KG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2017, 5 Ws 17/17, juris, Rn. 27), dass der Beschwerdeführer solche Straftaten zukünftig begehen wird, nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden.

  • OLG Hamm, 02.10.2018 - 3 Ws 368/18

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab; Schwere

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21
    Dies ergibt sich in systematischer Hinsicht aus dem Verweis in § 67 d Abs. 6 S. 3 StGB auf § 67 d Abs. 3 StGB, dessen Formulierung wiederum der des § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB entspricht, insbesondere aber aus dem gesetzgeberischen Willen (BT-Drucksache 18/7244, S. 33; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Oktober 2018, III-3 Ws 368/18, juris, Rn. 23; OLG Hamm, Beschluss vom 5. September 2017, III-3 Ws 198/17, juris, Rn. 21).

    Zwar besteht nach den Ausführungen des Sachverständigen weiter die Gefahr, dass der Beschwerdeführer aufgrund des bei ihm nach wie vor vorliegenden Sadomasochismus zukünftig Taten wie die Anlassdelikte, bei denen es sich um äußerst schwere Sexual- und Gewaltstraftaten handelte, begeht; jedoch kann die für die Negativprognose erforderliche höhere Wahrscheinlichkeit (vgl. zu diesem Maßstab: OLG Hamm, Beschluss vom 2. Oktober 2018, III-3 Ws 368/18, juris, Rn. 23 und 26; OLG Hamm, Beschluss vom 5. September 2017, III-3 Ws 198/17, juris, Rn. 22; KG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2016, 5 Ws 116/16, juris, Rn. 21; KG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2017, 5 Ws 17/17, juris, Rn. 27), dass der Beschwerdeführer solche Straftaten zukünftig begehen wird, nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden.

  • KG, 31.08.2005 - 5 Ws 389/05

    Führungsaufsicht: Automatischer Eintritt der Führungsaufsicht gemäß § 68f Abs 1 S

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21
    Das ist bei der Vollstreckung mehrerer Maßregeln im Wege der Anschlussvollstreckung erst am Ende der letzten vermerkten Maßregel der Fall (vgl. jew. zu Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung des Strafrestes gem. § 68 f StGB: OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2000, 2 Ws 231/00, juris, Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 31. August 2005, 1 AR 895/05, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2002, VI 8/97, JR 2003, S. 168; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. September 2021, 1 Ws 202/21, unveröffentl.; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 68f, Rn. 6).
  • BGH, 10.12.1982 - 2 StR 601/82

    Verwenden der zur NS-Zeit gebräuchlichen SS-Runen im Namenszug eines Politikers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21
    Jedoch sind die Vorlegungsvoraussetzungen nur erfüllt, wenn die Rechtsauffassung, von der das vorlegende Gericht abweichen will, die Entscheidung des anderen Gerichts auch getragen hat (ständige Rechtsprechung des BGH, u.a. Beschluss vom 10. Dezember 1982, 2 StR 601/82, juris, Rn. 8).
  • OLG Zweibrücken, 17.08.2021 - 1 Ws 188/21

    Untersuchungshaft: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot durch Anordnung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21
    Das ist bei der Vollstreckung mehrerer Maßregeln im Wege der Anschlussvollstreckung erst am Ende der letzten vermerkten Maßregel der Fall (vgl. jew. zu Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung des Strafrestes gem. § 68 f StGB: OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2000, 2 Ws 231/00, juris, Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 31. August 2005, 1 AR 895/05, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2002, VI 8/97, JR 2003, S. 168; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. September 2021, 1 Ws 202/21, unveröffentl.; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 68f, Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2002 - VI 8/97

    Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung des Strafrestes; Entlassung des Verurteilten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21
    Das ist bei der Vollstreckung mehrerer Maßregeln im Wege der Anschlussvollstreckung erst am Ende der letzten vermerkten Maßregel der Fall (vgl. jew. zu Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung des Strafrestes gem. § 68 f StGB: OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2000, 2 Ws 231/00, juris, Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 31. August 2005, 1 AR 895/05, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2002, VI 8/97, JR 2003, S. 168; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. September 2021, 1 Ws 202/21, unveröffentl.; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 68f, Rn. 6).
  • OLG Hamm, 06.09.2000 - 2 Ws 231/00

    Führungsaufsicht, Zeitpunkt der Entscheidung bei Vollstreckung mehrere

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21
    Das ist bei der Vollstreckung mehrerer Maßregeln im Wege der Anschlussvollstreckung erst am Ende der letzten vermerkten Maßregel der Fall (vgl. jew. zu Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung des Strafrestes gem. § 68 f StGB: OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2000, 2 Ws 231/00, juris, Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 31. August 2005, 1 AR 895/05, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2002, VI 8/97, JR 2003, S. 168; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. September 2021, 1 Ws 202/21, unveröffentl.; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 68f, Rn. 6).
  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"

    Auszug aus OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21
    Weil der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz integrativ aber auch bei der Prüfung der Aussetzungsreife zu berücksichtigen ist (BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, 2 BvR 371/12, juris, Rn. 43), ist die Fortsetzung des Vollzugs andererseits umso strenger zu prüfen, je länger die Unterbringung bereits andauert (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, a. a. O., Rn. 43 und Beschluss vom 6. April 1995, 2 BvR 1087/94, juris, Rn. 20).
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 708/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Jugendlicher;

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

  • OLG Bremen, 10.12.2019 - 1 Ws 124/19

    Widerruf der Aussetzung bei ohne Unterbringung nicht durchführbarer Maßregel

  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • KG, 20.02.2017 - 5 Ws 17/17

    Überprüfung der Maßregelvollstreckung nach gesetzlicher Neuregelung:

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2018 - 2 Ws 329/17

    Maßregelvollstreckungssache: Vollstreckung mehrfacher Anordnungen der

  • KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung

  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 137/07

    Unterbringung: Schwere andere seelische Abartigkeit; Pädophilie; zu erwartende

  • OLG München, 15.03.2017 - 1 Ws 192/17

    Keine gesetzliche Höchstfrist für Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 17.09.1998 - 5 StR 404/98

    Anordnung von Sicherungsverwahrung - Vereinbarkeit der Anordnung einer

  • OLG Braunschweig, 28.12.2016 - 1 Ws 305/16

    Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung

  • OLG Hamm, 18.12.2017 - 3 Ws 471/17

    Fortdauer der geschlossenen Unterbringung nach Taten gegen Mitpatienten in der

  • OLG Braunschweig, 27.06.2012 - Ws 179/12

    Kindesmissbrauch; Sexualstraftäter; Psychiatrie; Übermaßverbot; Risiko erneuter

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